Kapitel 07 · Webauftritt planen

Pflichtenheft für die Website: Aufbau, Inhalte, Muster

Was in Lastenheft und Pflichtenheft für eine Website gehört, wie Sie Anforderungen messbar formulieren und wie ein schlankes Anforderungsdokument für kleine Betriebe aussieht.

Ein Pflichtenheft für die Website beschreibt verbindlich, was gebaut wird, wie es umgesetzt wird und woran Sie bei der Abnahme erkennen, dass alles erledigt ist. Es baut auf dem Lastenheft auf, in dem Sie als Auftraggeber Ziele und Anforderungen festhalten. Für kleine Betriebe genügt meist ein gemeinsames Dokument von wenigen Seiten mit Zielen, Seitenliste, Funktionen, technischen Vorgaben, Inhalten, Terminen und Abnahmekriterien. Wie die Planung insgesamt abläuft, zeigt das Kapitel Den eigenen Webauftritt planen.

Lastenheft und Pflichtenheft: der Unterschied

Die Begriffe stammen aus dem Projektmanagement und sind dort genormt. Vereinfacht gesagt beantwortet das Lastenheft die Frage „Was und wofür?“, das Pflichtenheft die Frage „Wie und womit?“.

Lastenheft Pflichtenheft
Verfasser Auftraggeber Auftragnehmer, oft gemeinsam abgestimmt
Inhalt Ziele, Anforderungen, Rahmenbedingungen technische und organisatorische Umsetzung
Zeitpunkt vor der Anfrage oder Ausschreibung nach Auftrag oder als Teil des Angebots
Zweck vergleichbare Angebote einholen Leistungsumfang verbindlich festlegen
Beispiel „Kunden sollen online einen Rückruf anfordern können.“ „Kontaktformular mit Feldern Name, Telefon, Wunschzeit, Versand per E-Mail an [Adresse], Spamschutz ohne Bilderrätsel.“

In der Praxis kleiner Website-Projekte verschwimmen die Grenzen. Viele Dienstleister arbeiten mit einem Anforderungsdokument, das beides enthält. Entscheidend ist nicht der Name, sondern dass die Anforderungen schriftlich, eindeutig und überprüfbar sind.

Gliederung eines Pflichtenhefts

Eine bewährte Gliederung für Websites kleiner Betriebe umfasst neun Abschnitte:

  1. Ausgangslage: Betrieb, Angebot, bestehende Website, Gründe für das Projekt
  2. Ziele und Zielgruppen: was die Website erreichen soll und für wen
  3. Seitenstruktur: Liste oder Baum aller Seiten mit Zweck
  4. Funktionen: Formulare, Terminbuchung, Karte, Newsletter, Mehrsprachigkeit, Suchfunktion
  5. Gestaltung: Vorgaben aus dem Corporate Design, Referenzen, mobile Darstellung
  6. Technik: System, Hosting, Ladezeit, Barrierefreiheit, Sicherheit, Datenschutz
  7. Inhalte: wer Texte, Bilder, Übersetzungen liefert und bis wann
  8. Projekt: Ansprechpartner, Termine, Abstimmungsrunden, Abnahme
  9. Betrieb: Wartung, Updates, Schulung, Rechte, Zugänge, Übergabe

Anforderungen messbar formulieren

Die häufigste Schwäche von Pflichtenheften sind weiche Formulierungen. „Die Seite soll modern und schnell sein“ lässt sich weder umsetzen noch abnehmen. Besser sind Aussagen, die jemand Dritter prüfen kann.

Vergleich: unklare und prüfbare Anforderungen

Unklar

  • Die Seite soll schnell laden.
  • Die Seite soll barrierefrei sein.
  • Wir wollen bei Google gefunden werden.
  • Das Formular soll sicher sein.

Prüfbar

  • Startseite und Leistungsseiten erreichen im Lighthouse-Test mobil einen Leistungswert von mindestens [Wert].
  • Umsetzung nach WCAG 2.2, Konformitätsstufe AA, Prüfung vor Abnahme.
  • Jede Seite hat einen eigenen Seitentitel, eine Meta-Beschreibung und genau eine Hauptüberschrift; XML-Sitemap vorhanden.
  • Versand verschlüsselt per HTTPS, Spamschutz, Daten nur an [E-Mail-Adresse], kein Speichern in Drittdiensten außerhalb der EU.

Ordnen Sie jede Anforderung zusätzlich einer Priorität zu. Bewährt hat sich eine einfache Einteilung in Muss, Soll und Kann. Muss-Anforderungen sind Voraussetzung für die Abnahme, Soll-Anforderungen werden umgesetzt, wenn Budget und Zeit es erlauben, Kann-Anforderungen sind Ideen für später. Diese Einteilung macht Angebote vergleichbar und erleichtert Entscheidungen, wenn das Budget knapp wird.

Technische Anforderungen, die oft fehlen

Neben Seiten und Funktionen gibt es Punkte, die selten jemand von sich aus anspricht und die später teuer werden können:

  • Barrierefreiheit: Nennen Sie eine Konformitätsstufe als Ziel. Ob Ihr Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt und was das bedeutet, zeigt die Checkliste nach BFSG und WCAG 2.2.
  • Ladezeit: Bildgrößen, Anzahl externer Skripte, Schriften lokal einbinden.
  • Datenschutz: welche Dienste eingebunden werden, ob ein Einwilligungsbanner nötig ist, Hosting-Standort, Auftragsverarbeitungsvertrag.
  • Suchmaschinen: Weiterleitungen alter Adressen, Seitentitel, strukturierte Daten.
  • Pflege: Wer kann Texte selbst ändern, und wie einfach soll das sein?
  • Sicherheit und Updates: Wer spielt Updates ein, wie oft, und wer erstellt Sicherungen?

Ob ein Baukasten, ein Content-Management-System oder eine individuelle Lösung passt, hängt stark von diesen Punkten ab. Der Artikel Website-Baukasten oder CMS vergleicht die Wege.

Rechte, Zugänge und Übergabe

Ein Abschnitt, der in keinem Pflichtenheft fehlen sollte: Wem gehört was nach Projektende? Halten Sie fest, dass Domain, Hosting-Vertrag und E-Mail-Konten auf Ihren Namen laufen oder spätestens bei Abnahme übertragen werden, dass Sie alle Zugangsdaten erhalten und dass Sie an Texten, Bildern, Gestaltung und gegebenenfalls Programmcode die Nutzungsrechte bekommen, die Sie für Betrieb, Änderung und einen späteren Dienstleisterwechsel brauchen. Lizenzpflichtige Bestandteile wie Themes, Erweiterungen, Schriften oder Stockfotos sollten mit Lizenznehmer und Laufzeit aufgeführt sein.

Muster: Pflichtenheft für eine kleine Website

1. Ausgangslage: [Betrieb] bietet [Leistungen] in [Ort und Umgebung] an. Die bestehende Website unter [Domain] ist [Beschreibung]. Ziel ist ein Neuaufbau bis [Datum].

2. Ziele: Mehr Anfragen über [Telefon, Formular]. Messgröße: Zahl der Formularanfragen pro Monat.

3. Zielgruppen: [Gruppe 1, Bedarf], [Gruppe 2, Bedarf]. Überwiegend mobil.

4. Seiten: Startseite · [Leistung 1] · [Leistung 2] · Über uns · Kontakt · Impressum · Datenschutz.

5. Funktionen: Muss: Kontaktformular, Klick-zum-Anrufen, Anfahrtsbeschreibung. Soll: [Funktion]. Kann: [Funktion].

6. Gestaltung: nach Styleguide vom [Datum], Logo und Farben gemäß Anlage, mobile Darstellung zuerst.

7. Technik: System [Name], Hosting in der EU, WCAG 2.2 AA, Leistungswert mobil mindestens [Wert], HTTPS, Weiterleitungen aller alten Adressen.

8. Inhalte: Texte liefert [wer] bis [Datum], Fotos liefert [wer] bis [Datum], Korrekturrunden: [Anzahl].

9. Termine: Entwurf [Datum], Testversion [Datum], Abnahme [Datum], Start [Datum].

10. Abnahme: Prüfung aller Muss-Anforderungen anhand dieser Liste, Test auf [Geräte und Browser], Protokoll mit offenen Punkten.

11. Betrieb und Rechte: Domain und Hosting auf [Auftraggeber], alle Zugänge bei Abnahme, Nutzungsrechte wie folgt: [Regelung], Wartung: [Umfang, Intervall].

Abnahme: das Pflichtenheft als Prüfliste

Am Ende des Projekts verwandelt sich das Pflichtenheft in eine Prüfliste. Gehen Sie jede Muss-Anforderung durch, testen Sie auf mehreren Geräten und halten Sie das Ergebnis in einem kurzen Protokoll fest: erfüllt, nicht erfüllt, offen bis Datum. Kleinere Mängel können nach Vereinbarung auch nach dem Start behoben werden. Fehlt dagegen eine Muss-Funktion, sollte die Abnahme warten.

Typische Fehler im Pflichtenheft

  • Wunschliste ohne Prioritäten: Wenn alles gleich wichtig ist, entscheidet am Ende das Budget zufällig, was fehlt.
  • Lösungen statt Anforderungen: „Wir brauchen einen Slider auf der Startseite“ beschreibt ein Mittel. Besser ist das Ziel, etwa „Besucher sollen auf einen Blick die drei Hauptleistungen sehen“.
  • Inhalte vergessen: Das Dokument regelt Technik und Design, aber nicht, wer bis wann Texte und Fotos liefert. Inhalte sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
  • Keine Abnahmekriterien: Ohne vereinbarte Prüfpunkte wird die Abnahme zur Geschmacksfrage.
  • Betrieb nach dem Start offen: Wer Updates einspielt, Sicherungen erstellt und kleine Änderungen umsetzt, bleibt ungeregelt, bis etwas schiefgeht.
  • Alte Adressen ignoriert: Ohne Liste der bisherigen Seiten und Weiterleitungen gehen Besucher und Suchmaschinenpositionen beim Neustart verloren.

Ein Pflichtenheft muss nicht perfekt sein. Es sollte aber so konkret sein, dass zwei verschiedene Dienstleister daraus ungefähr dasselbe Angebot ableiten würden.

Checkliste: Ist Ihr Pflichtenheft vollständig?

  • Ziele mit einer Messgröße
  • Seitenliste mit Zweck jeder Seite
  • Funktionen nach Muss, Soll und Kann
  • Technische Vorgaben zu Barrierefreiheit, Ladezeit, Datenschutz und Weiterleitungen
  • Zuständigkeiten und Termine für Inhalte
  • Abnahmekriterien und Testgeräte
  • Regelung zu Domain, Zugängen, Nutzungsrechten und Wartung
  • Versionsnummer und Datum
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wer schreibt das Pflichtenheft, Auftraggeber oder Dienstleister?
Klassisch schreibt der Auftraggeber das Lastenheft mit seinen Anforderungen, und der Dienstleister antwortet mit dem Pflichtenheft, das die Umsetzung beschreibt. Bei kleinen Projekten entsteht oft ein gemeinsames Dokument: Sie liefern die Anforderungen, der Dienstleister ergänzt Technik, Aufwand und Ablauf, und beide geben es frei.
Wie ausführlich muss ein Pflichtenheft für eine kleine Website sein?
Für eine Website mit wenigen Seiten reichen meist drei bis acht Seiten. Wichtiger als der Umfang ist, dass jede Anforderung überprüfbar ist und offene Punkte ausdrücklich als offen markiert sind.
Ist das Pflichtenheft Teil des Vertrags?
Das sollte es sein. Wird das Pflichtenheft als Anlage zum Angebot oder Vertrag vereinbart, beschreibt es den geschuldeten Leistungsumfang. Das hilft bei der Abnahme und bei Streit darüber, ob eine Leistung enthalten war.
Was passiert, wenn sich Anforderungen während des Projekts ändern?
Das ist normal. Halten Sie Änderungen schriftlich fest, mit Auswirkung auf Kosten und Termine, und ergänzen Sie das Dokument mit neuer Versionsnummer. So bleibt nachvollziehbar, was zu welchem Zeitpunkt vereinbart war.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion Werbe-Wissen. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.